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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen zu Dienstleistungen zur Wasserschadenbeseitigung sowie Mess- und Diagnoseleistungen der Otto Richter GmbH

1. Allgemeines

1.1 Nachstehende Geschäftsbedingungen gelten für die gesamten Geschäftsverbindungen mit unseren Kunden, soweit im Einzelfall nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden sind für uns nur dann verbindlich, wenn wir diese schriftlich bestätigt haben. Die AGB der Otto Richter GmbH gelten auch dann, wenn kein schriftliches Angebot erstellt wird.

2. Preise

2.1 Die Preise für unsere Dienstleistungen sind unseren Angeboten zu entnehmen. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist entsprechend ausgewiesen.

2.2 Sollte ein Auftrag eine Freigabesumme enthalten, die unter der zu erwartenden Rechnungssumme liegt, dann wird in diesem Fall kein Angebot erstellt, außer der Auftraggeber teilt dies explizit mit. Die Abrechnung erfolgt entsprechend unserer aktuellen Preise.

2.3 Die Einteilung der Anfahrtszonen innerhalb Berlins erfolgt aufgrund der Postleitzahl und der Distanz zu unserer Niederlassung in Berlin-Köpenick. Die zugehörige Übersicht kann Anlage 1, am Ende der AGBs, entnommen werden.

3. Zahlung

3.1 Unsere Dienstleistungsrechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach
Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Eine Beanstandung der Rechnung kann nur innerhalb
von 7 Tagen erfolgen. Andernfalls gilt der Rechnungsbetrag als anerkannt.

3.2 Nach Ablauf der Zahlungsfrist wird das Mahnwesen eingeleitet. Anfallende Kosten
gehen zu Lasten des Auftraggebers.

3.3 Zurückhaltung von Zahlungen oder Aufrechnungen mit möglichen
Gegenforderungen ist ausgeschlossen.

4. Leistungen der Otto Richter GmbH

4.1 Sämtliche von uns verwendeten Geräte und Kabel sind gem. DGUV Vorschrift 3 geprüft.

4.2 Der Aufstellungs- bzw. Liefertag und der Abbau- bzw. Rückliefertag der Geräte werden wie volle Tage berechnet, t, sofern die Abrechnung nicht pauschal, sondern nach tatsächlichem Aufwand erfolgt.

4.3 Der Auf- und Abbau erfolgt durch Techniker der Otto Richter GmbH. Die Geräte werden fachgerecht angeschlossen und in Betrieb genommen.

4.4 Betriebsstörungen durch betriebsbedingte Abnutzung der Geräte werden kostenlos beseitigt.

4.5 Betriebsstörungen, die nicht auf die betriebsbedingte Abnutzung der Geräte zurückzuführen sind, z. B. unsachgemäße Bedienung, Beschädigung, Stromausfall oder Unterspannung, werden unter Berechnung der Monteursätze bzw. Ersatzteilpreise auf Kosten des Auftraggebers beseitigt.

4.6 Die Standzeiten der Geräte werden unabhängig von der tatsächlichen Betriebszeit nach Kalendertagen berechnet.

5. Mess- und Diagnoseleistungen der Otto Richter GmbH

5.1 Mess- und Diagnoseleistungen werden nach besten Wissen und Gewissen und den anerkannten Regeln der Technik erbracht. Ein Untersuchungserfolg kann nicht garantiert werden. Als erfolglos gilt nicht die Feststellung, dass kein Schaden vorliegt.

5.2 Für gewünschte Mess- und Diagnoseleistungen erhält der Auftraggeber auf Wunsch ein detailliertes schriftliches Angebot. Die bei der Untersuchung gewonnenen Messergebnisse sind Momentaufnahmen, die zum Zeitpunkt der Messung ermittelt wurden. Wir gewährleisten die Richtigkeit der Messergebnisse und die daraus gewonnenen Daten, die zum Zeitpunkt der Messung vorlagen.

5.3 Für Mess- und Diagnoseleistungen müssen bestimmte Voraussetzungen vorhanden sein bzw. geschaffen werden, welche durch die Otto Richter GmbH im Angebot beschrieben werden. Werden Anweisungen nicht eingehalten, kann für die Richtigkeit der Messergebnisse keine Gewährleistung übernommen werden.

5.4 Für die durch konstruktiv bedingte, vermeintliche bzw. typische Leckagebilder umsonst geöffnete Bereiche kann keine Haftung übernommen werden. Damit verbundene Kosten trägt der Auftraggeber. Beim Vorhandensein von mehreren Leckagen kann es vorkommen, dass mehrere Leckortungen vorgenommen werden müssen.

5.5 Sollten im Zuge einer Leckortung Fliesen aufgenommen werden müssen, so geben wir keine Gewährleistung dafür, dass dies trotz größter Sorgfalt ohne Beschädigung geschieht. Hierfür wird keine Haftung übernommen.

5.6 Für die bei Druckprüfungen auf Grund von Mängeln (z.B. marode Leitungen, Kalkablagerungen) an den zu prüfenden Leitungen entstandenen Schäden und deren Folgen wird keine Haftung übernommen.

6. Pflichten des Auftraggebers

6.1 Die Stromzufuhr für unsere Geräte hat der Auftraggeber zur Verfügung zu stellen. Werden feuer- , baupolizeiliche- und VDE-Vorschriften vom Auftraggeber nicht beachtet, ist die Otto Richter GmbH von jeder Haftung entbunden.

6.2 Anfallende Stromkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers

6.3 Betriebsstörungen nach § 4 Abs. 5 sowie § 6 Abs. 1 hat der Auftraggeber zu vertreten und entbinden ihn nicht von der Pflicht zur Entrichtung der Zahlung für diesen Zeitraum.

6.4 Bei einer Betriebsstörung der Geräte ist die Otto Richter GmbH sofort schriftlich oder telefonisch zu informieren, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden, um die Störung zu beseitigen. Ausfallzeiten auf Grund von Störungen der Geräte können nur bei Benachrichtigung der Otto Richter GmbH in der Rechnungslegung berücksichtigt werden.

6.5 Wird die Wartung und der Service von der Otto Richter GmbH übernommen, so hat der Auftraggeber den Zugang zu den vereinbarten Terminen zu gewährleisten.

6.6 Wird die Wartung vom Auftraggeber übernommen, so ist er für die schonende und einwandfreie Bedienung der Geräte verantwortlich. Für sämtliche entstandene Schäden an den Geräten haftet in diesem Fall der Auftraggeber.

6.7 Wenn die angegebene Trocknungsdauer überschritten wird (auf Grund von Unterbrechungen der Trocknung durch Dritte oder erneuten Feuchte- bzw. Wassereinritt während der Trocknungsarbeiten), berechnen wir jeden weiteren Tag mit 80 % des angegebenen Gerätetagessatzes und zusätzliche Dienstleistungen nach tatsächlichem Aufwand in voller Höhe.

6.8 Starke Verschmutzungen sind durch den Auftraggeber vor Rückgabe zu beseitigen, andernfalls fällt eine Reinigungspauschale in Höhe von 25 EUR (zzgl. gesetzlicher Mwst.) je stark verschmutztem Gerät an.

7. Haftung des Auftraggebers

7.1 Verschuldet der Auftraggeber den Verlust von Geräten, Kabeln oder anderem Zubehör, haftet er in voller Höhe des Wiederbeschaffungswerts. Bei Beschädigungen sind Reparaturkosten in tatsächlicher Höhe zu tragen.

7.2 Dies gilt auch für durch dritte Personen verursachte Schäden, auch wenn sie nicht Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen des Auftraggebers sind. Ein Haftungsausschluss über § 831 BGB ist nicht möglich.

8. Haftung der Otto Richter GmbH

8.1 Jegliche Haftung der Otto Richter GmbH für den unverschuldeten Ausfall oder die Beschädigung der zur Verfügung gestellten Geräte mit Zubehör oder für Folgeschäden jeglicher Art sind ausgeschlossen. Für haftungsrelevante Schäden ist die Otto Richter GmbH versichert.

9. Rücktritt

9.1 Betriebsstörungen, höhere Gewalt oder Umstände, die die vertragliche Erfüllung des Auftraggebers wesentlich erschweren sowie zweifelhafte Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers, berechtigen die Otto Richter GmbH zum Rücktritt vom Auftrag.

9.2 Im Falle des Rücktritts kann der Auftraggeber hieraus keine Ansprüche auf Schadenersatz herleiten.

10. Geschäftszeiten

10.1 Die Geschäftszeiten unseres Büros sind Montag bis Freitag von 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr. Außerhalb der Geschäftszeiten ist der Havarie-Notdienst erreichbar. Die Kernarbeitszeiten unserer Techniker sind Montag bis Freitag von 07:00 Uhr bis 15:30 Uhr.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

11.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin.

12. Salvatorische Klausel

12.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein, berührt das nicht deren Wirksamkeit im Übrigen. Auch die Wirksamkeit des Vertrages bleibt davon unberührt.

Anlage 1

Anfahrtszone 1:

12489, 12524, 12526, 12527, 12555, 12557, 12559, 12587, 12589

Anfahrtszone 2:

10245, 10315, 10317, 10318, 10319, 10365, 12057, 12351, 12353, 12355, 12357, 12359, 12435, 12437, 12439, 12459, 12487, 12619, 12621, 12623, 12627, 12629, 12679, 12681, 12683, 12685, 12687, 12689

Anfahrtszone 3:

10117, 10119, 10178, 10179, 10243, 10247, 10249, 10367, 10369, 10405, 10407, 10409, 10435, 10437, 10439, 10829, 10961, 10963, 10965, 10967, 10969, 10997, 10999, 12043, 12045, 12047, 12049, 12051, 12053, 12055, 12059, 12099, 12101, 12103, 12105, 12107, 12109, 12157, 12167, 12169, 12207, 12209, 12247, 12249, 12277, 12279, 12305, 12307, 12309, 12347, 12349, 13053, 13055, 13057, 13086, 13088, 13089, 13189

Anfahrtszone 4:

10115, 10551, 10553, 10555, 10557, 10559, 10585, 10587, 10589, 10623, 10625, 10627, 10629, 10707, 10709, 10711, 10713, 10715, 10717, 10719, 10777, 10779, 10781, 10783, 10785, 10787, 10789, 10823, 10825, 10827, 12159, 12161, 12163, 12165, 12203, 12205, 13047, 13051, 13059, 13129, 13156, 13158,13187, 13347, 13349, 13351, 13353, 13355, 13357, 13359, 13403, 13405, 13407, 13409, 13627, 13629, 14050, 14052, 14053, 14055, 14057, 14059, 14163, 14165, 14167, 14169, 14193, 14195, 14197, 14199

Anfahrtszone 5:

13125, 13127, 13159, 13435, 13437, 13439, 13465, 13467, 13469, 13503, 13505, 13507, 13509, 13581, 13583, 13585, 13587, 13589, 13591, 13593, 13595, 13597, 13599, 14089, 14109, 14129

Stand: 15.08.2023

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